Wissenswertes


Ihr Weg zur Ergotherapie:

Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Eine notwendige Verordnung für die Ergotherapie bekommen Sie als gesetzlich Versicherte/r Patient/in oder als Privatpatient/in in der Regel von Ihrem zuständigen Arzt oder Ihrer Ärztin. Dabei kann es sich um den Hausarzt/die Hausärztin oder um einen Facharzt/eine Fachärztin handeln. Diese/r legt die Diagnose fest und verordnet die entsprechende Therapie auf der sogenannten Heilmittelverordnung 13 oder einem Privatrezept.

Je nach Krankheitsbild und Ziel können die folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen als Heilmittel verordnet werden:


  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Er­go­the­ra­peu­ti­sches Hirn­leis­tungs­trai­ning/neu­ro­psy­cho­lo­gisch orien­tier­te Be­hand­lung
  • BLANKOVERORDNUNG (seit April 2024)


Zusätzlich kann bei Bedarf einmalig eine Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld durchgeführt werden.

Die Inhalte und Ziele der jeweiligen Heilmittel finden Sie als Information in der Rubrik „Ergotherapeutische Behandlung“ auf unserer Homepage.

Zu Beginn der Therapie hier in der Praxis findet immer ein Erstgespräch mit entsprechender Anamnese statt. Auf Basis der Inhalte dieses wichtigen Grundbausteins der Therapie gestalten wir dann gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weg der Genesung und legen die Methoden und Mittel fest, die in der weiteren Behandlung Anwendung finden sollen.


Kosten und Zuzahlung:

Die Ergotherapie ist ein von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkanntes Heilmittel. Versicherte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten zu leisten. Weiterhin zahlen sie zehn Euro je Verordnung hinzu. Dieser Betrag wird von unserer Praxis eingezogen und ohne Abzug an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Nur zuzahlungsbefreite versicherte Personen erhalten keine Zahlungsaufforderung.


Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungsregelung grundsätzlich nicht betroffen:

  • Privatpatienten
  • Versicherte der freien Heilfürsorge
  • Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung)
  • Versicherte der Postbeamtenkasse A
  • Patienten mit Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse
  • Patienten unter 18 Jahren

Um zu erfahren, wie eine Befreiung von der Zuzahlung erwirkt werden kann, informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die genauen Bedingungen.

Beachten Sie, dass eine ausgestellte Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten maximal 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist. Für eine Blankoverordnung (ab April 2024 möglich) gelten gesonderte Fristen. Auch bei Privat- und BG-Versicherten gibt es abweichende Regelungen.


Weitere Infos für privatversicherte Personen:

Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten einer ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben Sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung selbst gewählt und festgelegt.

Wir orientieren uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechnen bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.

In unserer Praxis gelten die Preise nach GebüTH für Heilmittel und Behandlungen für Therapeuten mit dem 1,4- bis 1,8-fachen Steigerungssatz für Einzelbehandlungen.

Detaillierte Informationen über Zahlungsart, Rechnungsstellung, Zahlungsfristen etc., erhalten Sie immer zu Beginn einer jeweiligen Verordnung im Info- bzw. Erstgespräch. Bei Unklarheiten steht Ihnen jederzeit ein Mitglied des Praxisteams zur Verfügung.


Ihr Weg zu uns:

Unsere Praxis befindet sich in Memmingen, in der Augsburger Straße in östlicher Richtung, zwischen der Marienapotheke und der Memminger VR-Bank. Kostenlose Parkmöglichkeiten (Parkscheibe anbringen) finden Sie direkt vor dem Gebäude.
Der Eingang befindet sich auf der rechten Seite des Gebäudes. Ein Fahrstuhl bringt Sie bei Bedarf in den ersten Stock. Dort finden Sie den Eingang direkt rechts neben der Zahnarztpraxis.
Einen Überblick über die Anfahrtsmöglichkeiten zeigt die Anfahrtsskizze.

 

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Anfahrt Google Maps

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